Sozialistengesetz


Rechtsstaat sichern.

Ersetzt man im preußischen Sozialistengesetz von 1878 den Bezug auf die damals linksextreme Sozialdemokratie, durch den auf die seinerzeit noch unbekannten National-Sozialisten, wird wieder ein zeitgemäßes Gesetz daraus:

§ 1 : Vereine, welche durch nationalsozialistische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.

Was hat man mit dem NPD - Verbot anderes versucht als mit dem Sozialistengesetz?
Dass der Versuch abgebrochen wurde, ist wohl der Einsicht geschuldet, dass es kontraproduktiv sei, der Partei "LINKE" die unmittelbare Konkurrenz vom Hals zu schaffen.
Was hatten die sich schon gefreut!
Wenn sich abzeichnet, dass sich NPD (Braunsozialisten) und LINKE (Rotsozialisten) zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) vereinigen wollen, ist Zeit zum Handeln.

Es gibt aber noch ein anderes Szenario:

Bekannt ist, dass das NPD-Verbot nicht zuletzt deshalb scheiterte, weil herauskam, dass die Neonazi-Szene ein von BND V-Männern mitinszenierter Popanz ist.
Die Trojaner der Freiheitsfeinde schlüpften praktisch in die Nazi-Geschichtsleiche um ihr den rechten Arm zur Drohgebährde anzuheben.
Wer braucht denn die Neonazis wirklich?
Die Neosozis selbst, um jeden kriminalisieren zu können, der sich noch nicht regierungskonform konditioniert zeigt.
So reicht heute schon die Verteidigung des tradierten Familienbildes aus, um als Neonazi kriminalisiert zu werden.
Der inquisitatorische Schauprozess im Gerichtshof des schlichten Johannes B.K. mit anschließender Hexenverbrennung der Eva Herman hat das einmal mehr verdeutlicht.

Man hat die National-Neosozialisten nicht verboten, um den freiheitlichen Rechtsstaat im Neosozialismus ersticken zu können.

Womit wir wieder beim o.g. Gesetz wären.


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September/Oktober 2007
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