Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Kranken-/Pflegeversicherung (GKV/PV, PKV/PV) sichert exklusiv die Maximalversorgung der Herrschenden aus Politik und Industrie
auf Kosten derer, die das nicht erkennen können - weil es sie nicht interessiert, weil sie es nicht wahrnehmen wollen, nicht
erkenntnisfähig sind, oder zu alt oder arm das Erkannte umzusetzen. Leichtes Spiel für die Obrigkeit.
Die Trennung von "Spreu und Weizen" wird über das Einziehen einer Versicherungspflichtgrenze bei 3.937,50 € monatlich / 47250,-€ jährlich erreicht
( = 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung).
Diese Grenze ist nur wichtig für den Wechsel in die PKV und reine Willkür der Politik, die natürlich nicht für Beamte gilt.
Die Finanzierung der PKV leistet dann im Wesentlichen der gesetzlich versicherte Steuerzahler.
Dabei ist das System durchschaubar:
- Die GKV/PV ist ein "Generationenvertrag" bei der die gesamte Alterslast der Kinderverweigerergeneration der sich dynamisch
dezimierenden (Auswanderung, Kinderlosigkeit) Nachfolgegeneration aufgebürdet werden soll - was diese TOD-sicher verweigern wird.
- PKV/PV: Kapitaldeckung - kein Generationenvertrag, daher bei Wahl des richtigen Tarifs kein altersbedingter Beitragsanstieg.
(wie GKV, dafür aber zukunftssicher). Darüber hinaus bieten die Privaten die Möglichkeit der erhöhten Altersrückstellung, um nach dem Ausscheiden aus dem
Arbeitsleben seine Beiträge senken zu können. Die Hälfte der dafür nötigen Beiträge trägt wiederum der Arbeitgeber und fährt dabei immer noch besser,
als dem über der Beitragsbemessungsgrenze (Gesetzliche KV und Pflegeversicherung = 3.562,50 € monatlich / 42.750,- € jährlich) Liegenden den hälftigen Beitrag zu erstatten.
- Die PKV ist wesentlich steuerfinanziert, indem man z.B. Beamte als Finanzierungsmittel einsetzt. Deren Beihilfeansprch von 50 %
- dieser erhöht sich durch Versetzung in den Ruhestand oder mind. 2 Kinder auf 70 % , dient als sichere
Finanzierungsgrundlage - da Beamte planmäßig nie arbeitslos werden. Hier liegt die Erklärung dafür, dass für Beamte die Versicherungspflichtgrenze nicht gilt.
- Niemand, der in Deutschland über Wohl und Weh gesetzlich Versicherter entscheidet, ist selbst gesetzlich versichert - sondern privat.
Ein System an dem sich Jene, die zur Solidarität auffordern in keiner Weise beteiligen, kann nicht solidarisch sein.
Daher ist es völlig illusorisch zu glauben, dass sich in einer Gesellschaft demographisch bedingter Verteilungskämpfe mehr Gerechtigkeit
durch das Zutun der Mächtigen in der Gesundheitsversorgung ergeben würde. Es wird laufen wie in der Familienpolitik: 30 Jahre Familienförderung
haben Kinder zum Armutsrisiko Nr.1 werden lassen.
- GKV: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehefrauen in der GKV soll Familien veranlassen, nicht in die PKV zu wechseln,
Kinder kosten allerdings auch in der PKV ab 80,-€, da ihr Risiko extrem gering ist - für die Versicherung der Kinder erhalten Beamte bis zu 80% Beihilfe.
Das erklärt auch, warum es der Regierung so leicht fällt vorzuschlagen, Kinder in der GKV in Zukunft steuerzufinanzieren,
bei beihilfeberechtigten Beamten ( ca. 1,4 Mio ) tut man es bis zu 80% ohnehin schon, die weniger werdenden Kinder der "Gesetzlichen" verursachen nur
relativ geringe Kosten, dafür eignet sich das Thema hervorragend für die Stützung der Gerechtigkeitsillusion in der GKV und sichert so die
Exklusivität der PKV bzw. lässt das marode System der GKV besser erscheinen als es tatsächlich ist. Durch bewusstes Manipulieren und Verschleiern
von Tatsachen werden so wieder einige Wählerstimmen eingesammelt.
- Da die PKV sich von Arbeitslosen und beitragsfrei mitzuversichernden Familienmitgliedern freihalten kann,
zahlen sie Ärzten mindestens das 2,3-fache Honorar für mit der GKV vergleichbare Leistungen,
für notwendige Behandlungen in akuten Situationen können weit höhere Beträge in Anpruch genommen werden. Wer glaubt wirklich,
dieses hätte keine Auswirkungen auf die Qualität der Behandlung und die Ansprache durch den Arzt? Solange man sich mit Bagatellerkrankungen zum medizinischen Personal begibt,
mag das von geringer Bedeutung sein, geht es aber darum, in bedrohlichen Situationen den richtigen Experten für die gebotenen Entscheidungen zur Seite zu haben,
erhöhen sich die Überlebenschancen des Privat Versicherten signifikant.
- PKV: Risikofrei für die Versicherer, da nur gesunde Gutverdiener oder Beamte aufgenommen werden. Sacken nichtverbeamtete angestellte
Risikoklienten unter die Versicherungspflichtgrenze bzw. werden Sie arbeitslos, komplimentiert man Sie "auf Wunsch" zurück in die GKV.
Die Altersrückstellungen dieser Leute in der PKV darf sich der Versicherer aufs Portfolio schreiben und damit seine Herrschaftsklientel besserversorgen.
Der gemeine Angestellte ist meist zu alt und daher zu krank (älter 45) wenn er die Versicherungspflichtgrenze erreicht,
ein Wechsel wird häufig ohne Angabe von Gründen verweigert, um die PKV exklusiv zu halten.
- Sozialbeiträge (KV, PV) werden beim privat Versicherten im Falle von Einmalzahlungen bei Abfindungen oder auch bei einmaligen Kapitalzahlungen
aus betrieblichen Altersversorgungsverträgen zum Ruhestand nicht nachgefordert, (Nachrangige Sozialabgaben seit 2004), was umgekehrt bei
gesetzlich Versicherten 5-stellige €uro-Beträge ausmachen kann. Wer als gesetzlich Versicherter bereits zu seiner auf Uninformiertheit gründenden Überraschung abkassiert wurde,
weiß wieviel Geld das ist.
- GKV: Es ist stets nur von der Solidarität INNERHALB der Gesetzlichen Krankenversicherung die Rede, d.h. Versorgung auf gleichmäßig
niedrigem Niveau auf Kosten freiwillig gesetzlich Versicherter (i.d.R. Familienväter), die zu alt und gebrechlich zum Ausstieg sind, oder zu gutgläubig,
das beizeiten erkannt zu haben. Paradoxerweise stellt sich die Situation nun so dar, dass es sich eigentlich bei der Gesetzlichen KV um eine Privatversicherung handelt,
da die Beiträge von den Arbeitnehmern in den Betrieben erarbeitet werden, wobei es egal ist ob der Arbeitgeber 50% zuschießen
oder den Betrag an seine Beschäftigten direkt ausschütten würde, die sogenannte Private KV jedoch nur zum geringeren Teil
(nicht zuletzt wegen des hohen ehem. verbeamteten Seniorenanteils) privat sondern überwiegend "gesetzlich",
nämlich von den Steuern der "Gesetzlich Versicherten" finanziert wird.
Bleibt noch die Pflegeversicherung:
Die wechselt man mit der Krankenversicherung automatisch mit.
Selbstverständlich entfällt in der privaten Pflegeversicherung auch der symbolische Zuschlag für Kinderlose.
Er entfällt aber nicht nur, der kinderlose Privatversicherte bekommt ihn. Dafür hat die Kinderlosenlobby Sorge getragen
und Frau von der Leyen hat es in Cicero (Mai 2004) zum Besten gegeben:
"Es geht nicht darum Kinderlose stärker zu belasten". Mit Einführung des Kinderlosenzuschlags im Januar 2005
lief gleich noch eine Steueränderung, die die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts konterkarierte und Singles
um ziemlich genau den Betrag entlastete den man vorgab ihnen über den Kinderlosenzuschlag zu entziehen.
Es ist also genau das Gegenteil dessen getan worden, was das Bundesverfassungsgericht forderte: Familien wurden mit Einführung des Kinderlosenzuschlags
relativ zu den Kinderlosen stärker belastet. Daher beschreibt der Begriff "Kinderlosenzuschlag" den Sachverhalt auch richtig, es würde sonst "Kinderlosenabschlag" heißen.
Natürlich ist für Kinderlose dann auch sichergestellt,
dass sie im Pflegefall wesentlich besser von den Kindern anderer Leute betreut werden als deren gesetzlich versicherte Eltern.
Den Privatversicherern ist das weniger vorzuwerfen, als den privatversicherten Lobbyisten, die nichts unversucht lassen werden,
die Vorzüge dieser Klassentrennung zu sichern.
Wer nun glaubt frohlocken zu können, sich der Auszehrung durch den gemeinen kinderlosen Mitesser wenigstens
bei privater Kranken- und Pflegeversicherung entzogen zu haben muss enttäuscht werden: Sie, als jemand der in die Fürsorge der durch eigene Leistung
aufgebrachten neuen Generation eingebettet ist,
wird (statistisch) auch bis ins hohe Alter von der Familie zu Hause betreut, was sehr preiswert ist.
Der Kinderlose wird weit überproportional auch die private Versichertengemeinschaft für eine langjährige stationäre Pflege in Anspruch nehmen,
was sehr teuer ist.
Das hier Beschriebene, wie auch die im "Generationen-Barometer 2006" (Juni) des Forums "Familie stark machen" (Allensbach Umfrage)
erhobenen Daten zeigen, dass von einem Generationenkonflikt oder gar Generationenkrieg nicht die Rede sein kann.
Schließlich sei die gesellschaftliche Wertschätzung der und die Solidarität innerhalb der Familie sehr hoch.
In den nächsten zehn Jahren erwartet die Mehrheit der Befragten allerdings die Zunahme sozialer Unterschiede,
wachsende Vereinsamung und Egoismus bei insgesamt weniger Zusammenhalt und Sicherheit.
Dass die Älteren auf Kosten der Jungen lebten, glauben nur 24 Prozent der Jüngeren, 31 Prozent sind in dieser Frage unentschieden.
Dieser Einschätzung stimmen tendenziell vor allem diejenigen zu, die ihren Familienzusammenhalt als eher gering einstufen.
Dieser Gruppe dürfte die wachsende Zahl lebenslang Kinderloser künftig eher zuzurechnen sein als Eltern.
Kinderlose gehen zu Recht davon aus, dass sie ihre Pflege im Alter kaum privat werden organisieren können.
denn sie haben ein viel höheres Risiko, die kostenträchtigste Variante der Pflegeversicherung (stationär/Heimunterbringung)
in Anspruch nehmen zu müssen. Dabei ist die Pflegeversicherung bereits heute, 11 Jahre nach ihrer Einführung defizitär, trotz noch
demographisch "günstiger Bedingungen" (es gibt noch viel mehr Junge und vergleichsweise wenig Alte).
Wiederholung für Ignoranten:
Die Pflegeversicherung wird wie alle anderen umlagefinanzierten Altersicherungssysteme (Rente- und Krankenversicherung) von der nachwachsenden Generation,
also den Kindern der Familien als Beitrags- und Steuerzahler finanziert.
Diese nun für die Finanzierung der Folgen kinderloser Lebensentwürfe aufkommen zu lassen,
war die eigentliche Intention die Pflegeversicherung einzuführen, denn wie anders als durch diese fiskalische Zwangsmaßnahme
könnte das Millionenheer greiser Kinderloser dem Lebensende entgegengewindelt werden?
So bekommen Kinderlose Füttern, Trockenlegen und Beschäftigen zweimal geschenkt - als Babys und als Greise.
Dafür haben sie als Erwachsene zuerst für sich selbst gesorgt und die Familien verhöhnt.
Wir als Eltern werden daher immer häufiger die Kinderfrage stellen, wenn ein Alter um Solidarität bittet.
Es darf nicht so bleiben wie es ist:
Vermögende und Kinderlose dominieren die Exklusivversicherungen Private KV/PV, Familien und "Unvermögende" bevölkern den "Generationenvertrag" Gesetzliche KV/PV.
Lösungsansatz:
Es gibt noch 6 Millionen freiwillig gesetzlich Versicherte - darunter besonders viele Familienväter -
die glauben, mit der GKV ein solidarisches System zu unterstützen.
Das ist ein Irrglaube, denn die steigenden Kosten werden wegen des sich dramatisch verändernden Verhältnisses zwischen
jungen gesunden Einzahlern in die GKV/PV und zu versorgenden Senioren völlig aus dem Ruder laufen und an unseren wenigen Kindern hängen bleiben.
Überproportional viele über der Versicherungspflichtgrenze liegende Vermögende und Kinderlose
haben sich unterdessen in die PKV/PV gerettet.
Damit ist das GKV/PV-System nur zu sprengen, indem man ihm die Finanzierungsgrundlage entzieht
und damit den Unmut der Verbliebenen für die Politik vernehmbar werden lässt,
d.h., wer von den 6 Millionen freiwillig Versicherten - die das System finanzieren - noch Chancen hat, von einer Privaten aufgenommen zu werden, sollte diesen Schritt gehen.
Führen Sie sich vor Augen, dass der billigste PKV/PV-Tarif, der für freiwillig Versicherte weit billiger ist als in der GKV/PV, das leistet, was die Gesetzlichen leisten,
natürlich ohne Praxisgebühr. Sollten Sie Bagatellbeträge über das Jahr aus eigener Tasche begleichen und Ihre Kasse nicht in Anspruch nehmen, erstatten die Privaten in der Regel
3 Monatsgrundbeiträge.
Der Witz dabei: SIE erhalten auch den Arbeitgeberanteil zurück.
Lassen Sie sich von einem seriösen Unternehmen (möglichst eines welches auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit arbeitet und keine Kapitalinteressen zu bedienen hat)
beraten. Es muss nicht zwangsläufig teurer werden "nur" weil Sie Familie haben, die mitzuversichern ist:
Im Ernstfall erweisen Sie Ihrer Frau und Ihren Kindern den größtmöglichen Dienst.
FAMILIE ZUERST!
PS:
Juli 2006:
Mit der Gesundheitsreform und der Einführung einer 3-jährigen "Bedenkzeit" vor dem Wechsel zur PKV nach Erreichen der Pflichtversicherungsgrenze
ist der Zaun zwischen PKV-Privilegierten und GKV-Unterprivilegierten um eine weitere Reihe Stacheldraht erhöht worden.
Weiterhin ist es PK-Versicherten nun möglich Ihre Altersrückstellungen beim Wechsel zu einer alternativen Gesellschaft mitzunehmen.
Das verstärkt den Wettbewerb, senkt die Kosten und verbessert die Leistungen. Ausgezeichnet!
Für mich als Privatversicherten ist es also wieder erwartungsgemäß bestens gelaufen.
Aufruf zu innerfamiliärer Solidarität. Werbetafel des Familienministeriums in Malaysia (musl.).
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